Service
Benötigen Sie eine/n:
- Gefahrgutbeauftragten (für Straße)
- Abfallbeauftragten
- Gewässerschutzbeauftragten
- Immissionsschutzbeauftragten
- Qualitätsmanagementbeauftragten
- Energiemanagementbeauftragten
- Brandschutzbeauftragten
- Fachkraft für Arbeitssicherheit
- oder eine Gefahrgutunterweisung gem. §§ 27 (5) und 29 (5) GGVSEB /Abschnitt 8.2.3 ADR bzw. Kapitel 1.3 ADR
- Inhouse-Schulung/Unterweisung der beteiligten Personen gem. §§ 27 (5) und 29 (5) GGVSEB /Abschnitt 8.2.3 ADR bzw. Kapitel 1.3 ADR
- Unterstützung bei der Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb
Vorteile eines externen Beauftragten:
Durch die Bestellung eines externen Beauftragten setzen Sie Kapazitäten frei, die anderweitig besser genutzt werden können. Vor allem für kleine und mittelständische Betriebe stellt der externe Beauftragte eine sinnvolle Alternative dar.
Selbst wenn im Betrieb ein Beauftragter bereits bestellt ist, kann die Unterstützung durch einen externen Mitarbeiter sinnvoll sein. So ist z.B. der Einsatz eines übergeordneten Beauftragten bei mehreren kleinen Filialen durchaus üblich.
Angebot
Abfallbeauftragter
- Beratung des Unternehmens
- Erstellen von Abfallwirtschaftskonzepten und –bilanzen (gem. §21 KrWG)
- Einklassifizierung der Abfälle
- Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und behördlichen Auflagen und Aufgaben der Eigenüberwachung
- Unterstützung bei der Einführung/Optimierung eines innerbetrieblichen Abfallmanagementsystems
- Erstellung von regelmäßigen Abfallmengen- und –Kostenbilanzen
- Beratung zur Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb
Gefahrgutbeauftragter (für Straße)
- Beratung des Unternehmens
- Unterweisung der Arbeitnehmer
- Regelmäßige Begehungen des Unternehmens
- Einführung geeigneter Maßnahmen zum rechtssicheren Gefahrguttransport
- Erstellung eines Jahresberichts
- Inhouse-Schulung und Unterweisung der beteiligten Personen gemäß §29 Abs. 5 GGVSEB/Abschnitt 8.2.3 ADR bzw. Kapitel 1.3 ADR
Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Aufbau der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation
- Beratung zu neuen gesetzlichen Anforderungen (z.B. Betriebssicherheitsverordnung)
- Beratung bei Gestaltung, Auswahl und Einsatz von Arbeitsmitteln und persönlicher Schutzausrüstung
- Durchführung von regelmäßigen Betriebsbegehungen
- Unterstützen bei der Beurteilung von Arbeitsbedingungen in Bezug auf Gefährdungen und Belastungen (Gefährdungsbeurteilungen)
- Planung von Arbeitsschutzmaßnahmen
- Unterstützung bei der Durchführung von Sicherheitsunterweisungen
- Teilnahme an Arbeitsschutzausschusssitzungen
- Beratung beim betrieblichen Gefahrstoffmanagement
- Ursachenanalyse von Arbeitsunfällen
Qualitätsmanagementbeauftragter
- Sicherzustellen, dass die erbrachten Leistungen den, mit dem Kunden vorher vereinbarten, Anforderungen entsprechen
- Erreichung der definierten Qualität, ohne dass dem Unternehmen bzw. Leistungserbringer dadurch zusätzliche und nicht kalkulierbare Kosten entstehen
- Einhaltung gültiger Gesetze und Normen in Bezug auf das Produkt oder die Dienstleistung
- Aufrechterhaltung des QM-Systems durch regelmäßige interne Auditierungen kontinuierliche Verbesserung
- Rechtssicherheit und Imagegewinn bei Kunden und Behörden
- Förderung Zufriedenheit der Kunden und der Mitarbeiter
Immissionsschutzbeauftragter
- Beratung in allen Bereichen des Immissionsschutzes gemäß § 54 BImSchG
- Überwachung der Einhaltung der rechtlichen Vorgaben für den Immissionsschutz
- Erarbeiten von Konzepten, die Emissionen der betreffenden Anlage zu mindern bzw. dauerhaft auf niedrigem Niveau zu halten
- Erkennen und Dokumentation festgestellter Mängel an immissionsschutzrechtlichen Anlagen
- Erstellung eines Jahresberichts
Gewässerschutzbeauftragter
- Beratung des Unternehmens bei gewässerschutzrelevanten Aufgaben
- Überwachen der Vorschriften, Bedingungen und Auflagen im Bereich Gewässerschutz
- Kontrolle der Abwasseranlage auf Funktionsfähigkeit und ordnungsgemäßen Betrieb
- Beratung zur sicheren Lagerung von wassergefährdenden Stoffen
- Einwirkung auf die Anwendung geeigneter Abwasserbehandlungsverfahren
- Mitwirkung bei der Verringerung von Abwassermenge und Abwasserbelastung und Erstellung eines Jahresberichts
Energiemanagementbeauftragter
- Unterstützung beim Energiemanagement des Unternehmens
- Führung der Energiebuchhaltung
- Dokumentation gesetzter Maßnahmen (Energieeffizienz)
- Mitarbeiterinformation
- Laufende Überwachung des Energieverbrauchs (Energiecontrolling)
- Beratung des Unternehmens in Fragen der Energieeffizienz
- Schulung von Mitarbeitern
Brandschutzbeauftragter
- Unterstützung beim Brandschutzmanagement (organisatorische, bauliche und technische Maßnahmen)
- Melden von Mängeln und Lösungsvorschläge liefern
- Überprüfung von Flucht- und Rettungswegen mit Kennzeichnungen
- Mitwirken bei Brandschutzkonzepten und der Brandschutzordnung (Teile A,B,C)
- Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen
- Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren an Arbeitsplätzen
- Unterstützen der Führungskräfte bei den Unterweisungen der Beschäftigten
- Unterstützen des Unternehmers bei Gesprächen mit den Brandschutzbehörden und Feuerwehren, den Gewerbeaufsichtsämtern, den Berufsgenossenschaften, den Feuerversicherern, etc.
Über mich
Beruflicher Werdegang
| 11/2015 - 07/2026 | Umweltingenieurin in einem großen Entsorgungs- und Recyclingunternehmen |
| 03/2014 - 10/2015 | Vertriebsleitung und Fuhrparkleitung in einem Recyclingunternehmen |
| 01/2014 - 02/2014 | Umweltingenieurin, in der Automobilbranche - Qualitätsmanagementbeauftragte |
| 01/2009 - 11/2013 | Umweltingenieurin, in einem Recyclingunternehmen - Qualitätsmanagementbeauftragte |
| 01/2009 - heute | Gründung Ingenieurbüro Schultze für Nebenberufliche Tätigkeit - Referentin in verschiedenen Branchen |
| 03/2002 - 12/2008 | Umweltingenieurin, Ingenieurbüro Gießen - Fachkraft für Arbeitssicherheit |
| 01/2002 |
Technisches Gesundheitswesen, Fachhochschule Gießen |
| 10/1997 -01/2001 |
Außendienstmitarbeiterin (Vertrieb) |
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